Lernziele und Beurteilungskriterien im Wahlpflichtfach Spanisch

Spanisch ist ein Pflichtfach, das gewählt (oder nicht gewählt) werden kann. Wir erreichen am Ende der 6. Klasse (3 Wochenstunden) das Niveau A1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen; nach der 7. Klasse (3 Wstd.) A2; und in der 8. Klasse (2 Wstd.) A2+. Wer also in Spanisch die mündliche Reifeprüfung ablegt, ist auch für einen längeren Auslandsaufenthalt in einem spanischsprachigen Land gut gerüstet.

Im Wahlpflichtfach Spanisch kann mündlich, aber nicht schriftlich maturiert werden.

Zu den Beurteilungskriterien im Detail …


Beurteilungskriterien im Wahlpflichtfach Spanisch

Spanisch ist ein Pflichtfach, das gewählt (oder nicht gewählt) werden kann. Wir erwarten in Spanisch daher die gleiche Arbeitshaltung, die auch in anderen Pflichtfächern als selbstverständlich erachtet wird. Grundlage der Beurteilung bilden die vier im Lehrplan verankerten Kompetenzen im Fremdsprachenerwerb: Hörverstehen, Leseverstehen, Sprechen und Schreiben. Die Benotung basiert auf folgenden Komponenten:

* Mitarbeit: aktive Teilnahme am Unterricht, sorgfältiges Erledigen der Hausübungen,
mündliche Wiederholungen am Beginn der Stunde

* schriftliche Überprüfungen (repasos oder Lernzielkontrollen)
ca. am Ende jedes Kapitels, d. h. ca. 3 - 4 pro Semester

* mündliche Prüfung
Spanisch / Italienisch / Russisch - Stiftsgymnasium Melk
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