Wahlpflichtfach Psychologie und Philosophie
05/10/2009 von:
Wahlpflichtfach Psychologie und Philosophie
Bildungs- und Lehraufgabe:
Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.
Didaktische Grundsätze:
Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind im besonderen Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht.
Das praktische Arbeiten ist nach Möglichkeit durch Projektarbeit, Durchführen von Experimenten, Lehrausgängen, ev. Kurzpraktika zum Kennenlernen psychologischer Berufsfelder und Institutionen in den Vorgergrund zu stellen.
Lehrstoff:
Wie Lehrplan des Pflichtgegenstades Psychologie und Philosophie